Allgemeines- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und insbesondere für die Lizenzierung von Software oder die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere als Software as a Service Lösung zwischen der TYCT GmbH (im Folgenden „TYCT“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Angebots durch TYCT gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt schriftlich oder in Textform mitgeteilten Fassung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass TYCT in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
- Kunde im Sinne dieser AGB sind allein Unternehmer, für Verbraucher gelten die Bedingungen nicht. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als TYCT ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn TYCT in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden mit der Lizenzierung oder Dienstleistung beginnt.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder eine Bestätigung in Textform durch TYCT maßgebend.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich oder in Textform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
Vertragsabschluss- Darstellungen zu Leistungen von TYCT auf Internetseiten, in der Werbung sowie in den Portalen von TYCT sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot an den Kunden dar.
- Angebote von TYCT sind freibleibend, das bedeutet, sie enthalten lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot („Auftrag“) abzugeben. TYCT steht es frei, den Auftrag des Kunden schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) für bindend zu erklären.
- Ein Vertrag über die von TYCT angebotenen Dienste kommt erst zustande, wenn TYCT den von Kunden erteilten Auftrag durch eine Auftragsbestätigung schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) annimmt.
- Soweit sich TYCT zur Erfüllung der vereinbarten Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
Vertragsgegenstand- Gegenstand des Vertrages ist die von TYCT bereitgestellte und im Angebot bezeichnete Software („Software“) als Software as a Service, die dem Kunden zur Nutzung gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts zur Verfügung gestellt wird.
- Inhalt und Umfang der dem Kunden zur Verfügung stehenden Dienste bestimmen sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
- TYCT stellt dem Kunden für die Vertragsdauer die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Die Software ist über einen von TYCT unterstützen Internet Browser zu nutzen. Unterstützt werden die Browser Safari, Opera, Internet Browser Edge und Google Chrome. Nicht unterstützt wird Internet Explorer. Die Nutzung der Software erfolgt über die Domain mit der URL https://tyct.io/portal .
- Der Leistungs- und Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung von TYCT, die dem Angebot beigefügt ist.
- Der Kunde erhält nach Abschluss des Vertrages Zugang zu von TYCT zur Verfügung gestellten Dokumenten sowie die Möglichkeit selbst Dokumente hochzuladen. Übersteigt die Anzahl von zur Verfügung gestellten Dokumenten durch TYCT (z.B. Anzahl Unbedenklichkeitsbescheinigungen) oder selbst hochgeladenen Dokumenten die vertraglich vereinbarte Anzahl, wird der Kunde in das nächstgrößere Paket eingestuft und die entsprechenden Kosten für dieses Paket gemäß Ziffer 7.2 berechnet.
- Für alle Datenverarbeitungsvorgänge im Auftrag des Kunden gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, die diesen AGB als Anlage 1 beigefügt ist.
- TYCT entwickelt die Software laufend weiter und ist berechtigt kurzfristig und ohne Vorankündigung Änderungen an der Software durch Updates und Upgrades vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung und/oder Verbesserung der Software dienen.
- Datenverarbeitung: Soweit Kundendaten durch die KI-Prozesse verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen dieser AGBs, insbesondere den Regelungen zum Datenschutz und zur Auftragsverarbeitung. Es wird sichergestellt, dass die eingesetzten KI-Systeme die Vertraulichkeit und Sicherheit der Kundendaten gewährleisten.
- TYCT entwickelt die Software laufend weiter und ist berechtigt kurzfristig und ohne Vorankündigung Änderungen an der Software durch Updates und Upgrades vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung und/oder Verbesserung der Software dienen.
Laufzeit des Vertrages- Die Laufzeit des Vertrags bestimmt sich nach der vom Kunden im Angebot gewählten Mindestlaufzeit. Sofern die Parteien keine schriftliche Vereinbarung über eine Mindestlaufzeit des Vertrages geschlossen haben, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Die Vertragslaufzeit beginnt am ersten des Monats, der auf den Vertragsabschluss folgt, sofern nichts anderes im Angebot vereinbart ist.
- Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der vom Kunden gebuchten Mindestvertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer der vom Kunden gebuchten Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung ist bei Verträgen mit unbestimmter Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten, erstmals zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Vertragsabschluss möglich.
- Der Vertrag kann darüber hinaus von jedem Vertragspartner schriftlich fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragspartner, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
- Ein wichtiger Grund, der TYCT zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte von TYCT dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von TYCT nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
- Ein wichtiger Grund liegt auch bei einer grundlegenden Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet vor, wenn es dadurch TYCT unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszwecks zu erbringen.
- Ein wichtiger Grund liegt auch bei einer grundlegenden Änderung der rechtlichen Standards und Anforderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor.
- Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Entrichtung der Gebühr oder eines nicht unerheblichen Teils der Gebühr in Verzug ist.
- Die Kündigung des Vertrages hat schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) zu erfolgen.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an der Software.
Preise und Zahlungsbedingungen- Die angegebenen Preise von TYCT verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise angegeben sind.
- TYCT bietet seine Dienste über verschiedene Pakete an. Die jeweiligen Paketpreise sind dem individuellen Angebot an den Kunden zu entnehmen.
- Eine eventuell anfallende Einrichtungsgebühr für das vom Kunden gebuchte Paket ist im Voraus an TYCT zu entrichten und wird sofort bei Laufzeitbeginn fällig. Kosten für wiederkehrende Leistungen (z.B. Monatliche Lizenzgebühr) sind im Voraus zu entrichten, wenn nichts anderes vereinbart ist.
- Zahlungen an TYCT haben per elektronischen Lastschrifteinzug oder per Überweisung zu erfolgen.
- Hat der Kunde als Zahlungsart das Lastschriftverfahren gewählt, ist TYCT bei Rücklastschriften berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von pauschal EUR 3,65 pro Lastschrift zu berechnen.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs ist TYCT berechtigt, den Zugang des Kunden zum Portal so lange zu sperren, bis die fällige Zahlung geleistet wurde. Ebenso ist TYCT berechtigt, Informationen und Nachweise, die nicht im Standard des Portals enthalten sind (z.B. sonstige Dokumente) nicht mehr den anderen Nutzern des Portals zu zeigen.
- Der Kunde verpflichtet sich, für eine entsprechende Deckung auf das von ihm in der Lastschrifteinzugsermächtigung angegebene Konto zu sorgen.
- Wenn TYCT Inhalte und sonstige Leistungen des Portals oder eines anderen Dienstes nach Vertragsabschluss nicht nur unerheblich erweitert oder reduziert, ist TYCT berechtigt, die Vergütung angemessen zu erhöhen bzw. abzusenken. Die Preisanpassung ist angemessen, wenn sie unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Veränderungen, des bisherigen Leistungsangebots und der bisher entrichteten Vergütung im Verhältnis steht. Rechte des Kunden wegen einer Reduzierung der Leistungen bleiben unberührt.
- TYCT ist darüber hinaus berechtigt, die Vergütung angemessen in der Höhe zu ändern, wenn sich die notwendigen Kosten, die TYCT für die Erbringung der Leistungen tragen muss (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht mehr digital abrufbar, Kosten der technischen Infrastruktur, Mitarbeiterkosten), unter Berücksichtigung aller Aufwände sowie Kostenersparnisse insgesamt erhöht oder verringert haben.
- Die Erhöhungen nach den Absätzen 8 und 9 erfolgen mit einer Ankündigung von sechs Wochen vor Inkrafttreten der veränderten Zahlungspflicht, die Ankündigung kann schriftlich oder in Textform erfolgen. In der Ankündigung informiert TYCT den Kunden schriftlich oder in Textform über die Kostenänderung, den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens sowie über das Kündigungsrecht des Kunden sowie die Folgen der ausbleibenden Kündigung. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung mit Wirkung zum Termin des Inkrafttretens in Textform zu kündigen. Unterlässt der Kunde eine fristgerechte Kündigung, wird der Vertrag unter Geltung der geänderten Vergütung fortgesetzt; weitere Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
Nutzung der Portale und weiterer Dienste- Der Kunde ist berechtigt, das Portal gemäß den Bedingungen des Nutzungsvertrags und der Nutzungsbedingungen während der Laufzeit des Vertrags zu nutzen. Der Zugang zum Portal und die Nutzung der damit verbundenen Datenbanken und weiterer Dienste ist ausschließlich auf natürliche Personen (nachfolgend „Kunde“) beschränkt. Der Einsatz von automatisierten IT-Anwendungen ist untersagt; dies gilt insbesondere im Hinblick auf Techniken der künstlichen Intelligenz, die die Nutzung der Leistungen durch eine natürliche Person nur vorgeben.
- Der Zugang zum Portal wird von TYCT grundsätzlich zum vereinbarten Bereitstellungsdatum gewährt, jedoch nicht vor Ablauf einer Frist von fünf Werktagen nach Vertragsabschluss.
- TYCT räumt dem Kunden nach Maßgabe des Nutzungsvertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzte Recht zur Nutzung des Portals und weiterer Dienste ein. Die Einräumung steht unter der Bedingung der fristgerechten Zahlung der vom Kunden zu zahlenden Vergütung. Erweiterung und Einschränkungen des Nutzungsrechts, die im Hinblick auf die jeweils vertraglich geschuldete Leistung von TYCT bestehen, ergeben sich insbesondere aus den Nutzungsbedingungen. TYCT behält sich das Recht vor, die Portale zur Nutzungsoptimierung, aus Gründen des Datenschutzes oder der IT-Sicherheit, wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder aus ähnlichen Gründen zu aktualisieren. Rechte des Kunden wegen einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung aufgrund der Aktualisierung bleiben davon unberührt.
- Die Nutzung der Portale ist auf einen Nutzerkreis oder auf einen autorisierten Nutzer des Kunden (Administrator) beschränkt, der im Vertrag angegeben ist.
- Wenn der Zugang mittels der von TYCT übermittelten Zugangsdaten erfolgt, sind diese vom Kunden geheim zu halten und dürfen grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung des Portals durch Unberechtigte mit zumutbaren Maßnahmen zu verhindern sowie die ihm unterstellten Nutzer auf die Verpflichtungen nach diesem Absatz hinzuweisen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, TYCT unverzüglich zu informieren, wenn er positive Kenntnis von einem Missbrauch der Zugangsdaten hat.
- TYCT behält sich das Recht zu Vervielfältigungen für das Text und Data Mining gemäß § 44b UrhG vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dokumente und Trefferliste systematisch automatisiert abzurufen, zu sammeln, weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen. Die Verwendung der Inhalte für die Entwicklung von Softwareprogrammen, insbesondere das Training eines Systems für maschinelles Lernen oder künstliche Intelligenz (KI), ist untersagt. TYCT ist berechtigt, technische Maßnahmen zu ergreifen, um eine unzulässige Nutzung zu unterbinden.
- TYCT kann einem Kunden den Zugang zum Portal verweigern, wenn erhebliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Zugang des Kunden missbräuchlich durch Dritte genutzt wird oder wenn die kundenseitig eingesetzte Technik geeignet ist, die Funktionalität oder die Sicherheit der Angebote von TYCT zu beeinträchtigen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn es TYCT aufgrund der Technik erschwert wird, die Nutzungsberechtigung dem Grunde nach oder in Bezug auf den Umfang der Nutzung überprüfen zu können, so insbesondere bei Einsatz einer Browser-Software zur vollständigen Anonymisierung des Nutzers. Sofern TYCT eine Sperrung des Nutzers oder des Kunden beabsichtigt und nicht Gefahr im Verzug vorliegt, erhält der Kunde nach Mitteilung des Sachverhalts und der Absicht der Sperrung durch TYCT die Gelegenheit zur Stellungnahme und ggf. Abhilfe innerhalb angemessener Frist.
- Es obliegt dem Kunden, in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Portal sowie der Nutzung der Funktionalität im Portal zu schaffen und weiter vorzuhalten. Dies betrifft sowohl die Ausstattung mit geeigneter Hardware, einem kompatiblen Betriebssystem, einer Anbindung an das Internet in ausreichender Bandbreite und Latenz sowie einem gängigen Browser mit ausreichendem Stand der Aktualisierung. Unterstützt werden die Browser Safari, Opera, Internet Browser Edge und Google Chrome. Nicht unterstützt wird Internet Explorer. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die aus Sicht der IT-Sicherheit gebotenen Maßnahmen zu treffen, insbesondere die gebotenen Sicherheitseinstellungen der von den Nutzern genutzten Browser vorzunehmen und einen ausreichenden Schutz vor Schadsoftware vorzusehen.
- Der Nutzer (PDL) ist verpflichtet, die für das Monitoring erforderlichen Stammdaten (Betriebsnummern, Mitarbeiterzuordnungen zu Krankenkassen) monatlich aktuell und fehlerfrei bereitzustellen. TYCT haftet nicht für fehlerhafte Compliance-Scores, die auf unvollständigen oder falschen Listen des Nutzers basieren.
- Bei Rückmeldungen wie 'Arbeitgeberkonto unbekannt' ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich an der Aufklärung mitzuwirken, um die Integrität des Monitoring-Systems zu gewährleisten.
- TYCT ist berechtigt, die Scoring-Logik zur Verbesserung der Risikoanalyse jederzeit anzupassen.
Gewährleistung und Verfügbarkeit- Das Portal von TYCT wird mit Sorgfalt gepflegt. Die von TYCT zur Verfügung gestellten Inhalte werden überwiegend von Dritten abgefragt und sollen den jeweiligen aktuellen Stand widerspiegeln (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen). Innerhalb des Portals kann TYCT trotz sorgfältiger Auswahl und Pflege nicht gewährleisten, dass die Dokumente stets aktuell, vollständig, fehlerfrei oder für den Zweck, für den der Nutzer die Inhalte verwenden will, geeignet sind. TYCT weist aber jederzeit auf den aktuellen Status und auf den Zeitpunkt der letzten Aktualisierung eines Dokuments hin und zeigt diesen. Dem Kunden obliegt es daher im angemessenen Umfang, vor einer Anwendung von im Portal enthaltenen Informationen eine Plausibilitätskontrolle vorzunehmen.
- TYCT ist zu Änderungen der technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Portals berechtigt, wenn dies erforderlich ist, um das System an den Stand der Technik anzupassen, einer gesetzlichen Verpflichtung zu entsprechen oder um eine Störung zu beseitigen. Daneben ist TYCT berechtigt, Inhalte aus den Portalen vorübergehend oder endgültig zu entfernen, wenn diese unrichtig sind, eine Lizenzierung nicht weiter besteht oder aus anderen Gründen einer Veröffentlichung im Rahmen des Portals nicht mehr tragfähig ist. Dem Kunden steht in dem Fall, dass die Anpassungen nach diesem Absatz zu einer nicht nur unerheblichen Minderleistung in Bezug auf die nach dem Nutzungsvertrag geschuldeten Leistungen führen, das Recht zu, entweder eine angemessene Reduzierung der Vergütung zu verlangen oder den Nutzungsvertrag außerordentlich ohne Frist zu kündigen. Eine Kündigung ist nicht mehr möglich, wenn seit der Kenntnisnahme des Kunden von den Voraussetzungen der Kündigungen bereits mehr als vier Wochen vergangen sind.
- Die Portale von TYCT unterliegen einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von 99 % pro Kalenderjahr, ausgehend vom Übergabepunkt des Systems von TYCT zum Internet. Die Berechnung der Verfügbarkeit erfolgt nach der Formel: Verfügbarkeit = (Gesamtzeit - Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit x 100 %. Die nachfolgenden Zeiten werden nicht in die Gesamtausfallzeit eingerechnet:
3.1 Störungen des Internets aufgrund eines Umstands, den TYCT nicht zu vertreten hat;
3.2 Geplante Wartungsarbeiten am System, werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt;
3.3 Außerplanmäßige Wartungsarbeiten, wenn Störungen beseitigt werden müssen;
3.4 Kundenseitig hervorgerufene Störungen, die TYCT nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ausfall der Hardware beim Kunden.
4.Der Kunde ist verpflichtet, zur Kenntnis gelangte Störungen bei der Nutzung des Portals unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen.
5.TYCT fungiert als technischer Aggregator von Compliance-Daten. Die im Portal bereitgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBBs) und sonstigen Statusmeldungen stammen von externen Einzugsstellen (insb. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften) oder Behörden (Finanzämter). TYCT übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder die Echtheit der von diesen Dritten übermittelten Dokumente und Daten.
6.Der durch TYCT ermittelte Compliance-Score sowie die automatisierten Handlungsempfehlungen stellen eine rein softwaregestützte Risikoeinschätzung auf Basis der vorliegenden Drittdaten dar. Sie dienen dem Kunden als Entscheidungshilfe, entbinden diesen jedoch nicht von seiner eigenen kaufmännischen Prüf- und Sorgfaltspflicht zur Vermeidung der Subsidiärhaftung (§ 28e SGB IV). Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung dar.
Schutzrechte- Die in den Portalen von TYCT enthaltenen Datenbanken bzw. Datenbankwerke sind ebenso wie dabei zur Anwendung gelangenden Computerprogramme urheberrechtlich geschützt. Das Recht der Urheber der in den Portalen vom Kunden hochgeladenen Dokumente ist vom Kunden zu wahren. Für Dokumente, die durch TYCT zur Verfügung gestellt werden (im wesentlichen Unbedenklichkeits- bescheinigungen) sind die Rechte der Urheber von TYCT zu wahren.
- Urhebervermerke sowie sonstige Zeichen zu Schutzrechten dürfen nicht entfernt oder verändert werden; dies gilt sowohl für das elektronische Format als auch für die gedruckte Form.
Haftung- Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
- Absatz 1 gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für eine etwa von uns übernommene Garantie, für den Schaden aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder in sonstigen Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind die jeweiligen vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie sonstige vertragliche (Neben-)Pflichten, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Eine Umkehr der Beweislast ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
- Eine Haftung von TYCT für Schäden, die aus fehlerhaften oder verzögerten Datenübermittlungen durch Sozialversicherungsträger oder Behörden resultieren, ist ausgeschlossen, sofern TYCT die Daten ordnungsgemäß verarbeitet hat. TYCT haftet zudem nicht für Schäden, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Stammdatenlisten (z.B. falsche Betriebsnummern) beruhen, die durch den Kunden oder dessen Vertragspartner bereitgestellt wurden.
- Soweit TYCT technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von TYCT geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
- Für den Verlust von Daten und damit zusammenhängenden Schäden aufgrund fehlerhafter Sicherung der Daten durch den Kunden haftet TYCT nicht.
Datenschutz- Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
- Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes TYCT von Ansprüchen Dritter frei.
- TYCT wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Erfüllung dieses Vertrags erfordert.
- TYCT ist berechtigt, zur Erfüllung gesetzlicher Nachweis- und Prüfpflichten Daten ihrer Kunden an gesetzlich vorgesehene Stellen oder beauftragte Portale (z. B. ITSG / Sozialversicherungsportal zur Einholung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen) zu übermitteln. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und wird gemäß den technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO abgesichert.
Die Datenschutzerklärung ist unter
https://tyct.io/datenschutz abrufbar.
Geheimhaltung- TYCT verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis erlangten vertraulichen Informationen und Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstens Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art und Weise zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, das heißt auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern, sowohl von TYCT als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von TYCT erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich TYCT vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen. In Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von TYCT, insbesondere Preise, treffen den Kunden entsprechende Verpflichtungen.
- Vertraulich zu behandelnde Informationen sind die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt.
- Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie
- ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
- der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
- der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.
- Die Verpflichtungen nach 11.1 und 11.2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach 11.3 nicht nachgewiesen ist.
Höhere Gewalt- Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet.
- Höhere Gewalt meint dabei ein Ereignis, dass durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen: von einer Partei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie, Störung der Lieferkette, Streik, über sechs (6) Wochen andauernder und von einer Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf sowie nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets. Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO- Soweit TYCT im Rahmen der Nutzung des Portals tyct.io personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (nachfolgend „AVV“). TYCT handelt dabei ausschließlich nach dokumentierten Weisungen des Kunden, sofern keine anderweitige rechtliche Verpflichtung besteht.
- TYCT gewährleistet, dass alle mit der Verarbeitung der Daten betrauten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen vertraut gemacht wurden.
- TYCT trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus im Sinne von Art. 32 DSGVO. Eine aktuelle Übersicht der von TYCT getroffenen Maßnahmen ist Bestandteil der AVV.
- TYCT kann zur Erbringung seiner Leistungen Unterauftragsverarbeiter (siehe Anlage Unterauftragsverarbeiter) einsetzen. Der Auftraggeber wird über jede beabsichtigte Änderung dieser Liste (z. B. Hinzufügung oder Ersatz eines Unterauftragsverarbeiters) mindestens 30 Tage vorab schriftlich oder per E-Mail informiert. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb von 30 Tagen widersprechen; ohne Widerspruch gilt die Änderung als genehmigt. Die Unterauftragsverarbeiter werden ihrerseits vertraglich verpflichtet, die Vorgaben des Art. 28 DSGVO einzuhalten.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden entweder gelöscht oder an diesen zurückgegeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
- Weitere Einzelheiten zur Art und zum Umfang der Auftragsverarbeitung, zu den Rechten und Pflichten der Parteien sowie zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus der jeweils gültigen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), die integraler Bestandteil dieses Vertrags ist.
- Für den Fall von Datenschutzverletzungen („Data Breaches“) informiert der TYCT den Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Art. 33 DSGVO.
- Der Kunde ist selbst Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die personenbezogenen Daten, die er über das Portal verarbeitet. TYCT übernimmt keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten durch den Kunden.
Schlussbestimmungen- Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit Kunden, die Kaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, sowie Erfüllungsort für die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten ist München. TYCT bleibt jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
- Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts, insbesondere des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG), ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragspartner, eine rechtlich zulässige Regelung oder Handhabe zu vereinbaren, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg entspricht oder am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.